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Alt 04.01.2010, 19:46   #1
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Information Petition wegen kostenloser Fristsetzung vor kostenpflichtiger Abmahnung

Hallo @ all,

auf der Petitionsseite des Bundestages läuft noch bis zum 5. Januar eine Petition, die ein Gesetz fordert, das vor kostenpflichtigen Abmahnungen eine kostenlose Phase vorschreibt. In dieser Phase soll dem Abzumahnenden per Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden, den Abmahnungsgrund selbst zu beseitigen.

Hintergrund ist, dass mittlerweile viele Leute zusammen mit Rechtsanwälten im Internet auf der Jagd nach Rechtsverstößen sind und sich diese dann teuer bezahlen lassen, was bis zur Pleite der betreffenden Unternehmen führen kann. Auf diese Art werden Konkurrenten ausgeschaltet, also eine Form des unlauteren Wettbewerbs. Diese Jagd hat mittlerweile kaum noch vorstellbare Ausmaße angenommen, deshalb diese Petition:

Es werden 50 000 Unterschriften gebraucht, damit der Bundestag sich damit befassen muss. 18813 sind es bis jetzt.

Grüßle

AMI
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Alt 04.01.2010, 20:00   #2
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Gab es da nicht schonmal sowas wie eine Bagatellregelung, nach der dann die Anzahl der Abmahnungen deutlich abgenommen hatte?

Prinzipiell wäre ich ja dafür. Aber dann können demnächst wohl auch die Falschparker kommen und fordern eine kostenlose Verwarnung wenn sie nicht direkt in der Auffahrt zur Notaufnahme eines Krankenhauses parken?
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BuckFix

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Alt 04.01.2010, 20:06   #3
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na ja, das sehe ich schon ein bisschen differenzierter ...

Ein Falschparker macht das in der Regel "absichtlich". Wenn aber ein "Frischling" eine Webseite aufbaut und dabei versehentlich im Impressum keine E-Mail Adresse angibt ...

Bei einem Bekannten von mir war genau das der Fall, und das hat ihn nur an Anwaltsgebühren rund 480 EUR gekostet ... und das ist Abzocke pur, der man mit der Petition entgegenwirken will.

Grüßle

AMI
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Alt 04.01.2010, 20:27   #4
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Wenn ich als Autofahrer z.B. ins Ausland fahre, muss ich mich auch vorher selbst darüber informieren, ob dort z.B. vorher eine Mautgebühr entrichtet werden muss.

Wer eine eigene Webseite betreibt, muss sich demzufolge auch zuvor informieren, welche Rechte und Pflichten dort gelten. Unwissenheit schützt auch dort nicht vor Strafe.

Allerdings befürworte ich die Petition genauso, wie ich auch eine Petition für die kostenlose Verwarnung von Falschparkern befürworten würde. Der Grund dafür liegt ganz einfach in der Sache, dass beide Beispiele nur dazu genutzt werden kleine Verfehlungen mit grossen Geldbussen zu bestrafen, damit irgendwer sich daran dumm und dämlich verdienen kann.
Und da in diesem schönen Staat Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, sehe ich da auch nicht viele Chancen auf Erfolg. Aber bitte: versuchen kann man ja es mal!
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BuckFix

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Alt 04.01.2010, 23:40   #5
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Auf der Petitionsseite liest sich der Text schon etwas anders...

Zitat:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
...das wäre natürlich eine faire Lösung. Aber trotzdem bin ich der Meinung, das sich keine 50000 Mitzeichner finden lassen. Ansonsten kann ich auch nur sagen, bevor man z.B. etwas im Netz veröffentlicht, sich über die Richtigkeit informieren sollte.

schauen wir einfach mal...
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wie ich immer sage, in der Ruhe liegt die Kraft...


Ciao Castello
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