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#1 |
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Administrator
Registriert seit: 31.01.2008
Ort: Earth\EU\DE\Berlin
Alter: 49
Beiträge: 17.285
9 ********* Windows 7 Ultimate Officeversion: Office 2007 |
Wer dieser Tage den Anruf einer Bandansage mit einer Gewinnbenachrichtigung für ein Audi Cabrio oder den Gegenwert von 25.000Euro erhält, der darf sich freuen!
Nicht etwa darüber, dass er tatsächlich etwas gewonnen hätte sondern darüber, dass er sich vorher über die Seriösität des Anrufes informiert hat. Bei dem verlangten Rückruf an die Rufnummer 09003080110 handelt es sich um eine reine Abzocke per Mehrwertdienste-Nummer, die nichts anderes als hohe Telefonkosten verursacht. In der Vergangenheit wurde die selbe Masche bereits unter verschiedenen anderen Rufnummern durchgeführt, von denen einige mittlerweile durch die Bundesnetzagentur abgeschaltet wurden. Eine kurze Recherche im Internet bringt dazu aktuell folgende Quellen: gegen-abzocke.com (09005120550,09003080110) http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/09003080110 Um sich Ärger und hohe Telefonkosten zu ersparen, sollten also alle Familienmitglieder über derartige Abzock-Anrufe informiert sein und keinesfalls zurückrufen! Besser ist es, einen solchen Anruf per Email an die Bundesnetzagentur zu melden, damit diese den Rufnummernmissbrauch durch Abschaltung der Nummer unterbinden kann. |
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#2 |
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sprachlos
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 0
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Zitat:
... Rückruf [der] Rufnummer 09003080110 ... verursacht hohe Telefonkosten ... ... der Bundesnetzagentur melden, damit diese den Rufnummernmissbrauch durch Abschaltung der Nummer unterbinden kann. Wenn die Bundesnetzagentur durch genügend viele Beschwerden gesicherte Kenntnis vom Rufnummernmißbrauch hat, dann kann sie allen Telefonanbietern vorschreiben, sogar rückwirkend(!), für Verbindungen zu den rechtswidrig genutzten 0900-Nummern erst gar keine Rechnung zu schicken und abzubuchen. Wer auf die Gewinnanruf-Betrüger hereingefallen ist und die 0900-Nummer angerufen hat, der sollte seine Telefonrechnung kontrollieren: wenn dort eine Berechnung der 0900-Gebühren stattgefunden hat ( oder wenn sogar schon abgebucht wurde, etwa bei PrePaid-Mobilfunkkarten ), dann sollte der eigene Telefonanbieter auf die Verbotsmaßnahmen der Bundesnetzagentur aufmerksam gemacht werden, und auf Rückerstattung der zu unrecht abgebuchten Beträge gedrängt werden. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur unter ---> VERBRAUCHER ---> Rufnummernmissbrauch, Spam, Dialer ---> Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch ---> Hier finden Sie eine Liste einzelner, von der Bundesnetzagentur eingeleiteter Maßnahmen ist eine ca. wöchentlich aktualisierte Liste von inzwischen hunderten mißbrauchter Nummern zu finden, für die Abschaltungen, Rechnungslegungs- und Inkassoverbote angeordnet worden sind. Jeder Beschwerdeführer, der sich per eMail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de über die jeweilige 0900-Nummer beschwert hat, erhält gesonderten Bescheid über die Sperrungs- und Rechnungslegungsverbots-Maßnahmen der BNetzA. S. |
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#3 |
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Administrator
Registriert seit: 31.01.2008
Ort: Earth\EU\DE\Berlin
Alter: 49
Beiträge: 17.285
9 ********* Windows 7 Ultimate Officeversion: Office 2007 |
Vielen Dank für diese nützlichen Informationen!
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#4 |
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lebt sich hier ein
Registriert seit: 12.01.2009
Alter: 29
Beiträge: 25
5 ***** Windows XP Professional Officeversion: Office 2003 |
Bei mir haben Sie es auch schon versucht
http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/09003080110 und das ohne ihre eigene Rufnummer zu übertragen. Ist das nicht sogar inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, dass sie ihre Rufnummer (Anrufer-ID) übertragen müssen ? oder ist das erst in Vorbereitung ? |
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#5 |
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Administrator
Registriert seit: 31.01.2008
Ort: Earth\EU\DE\Berlin
Alter: 49
Beiträge: 17.285
9 ********* Windows 7 Ultimate Officeversion: Office 2007 |
Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass du keine Werbeanrufe ohne deine vorherige Zustimmung erhalten darfst. Nur nutzt dieser Anbieter hier eine offensichtliche Lücke aus, denn bei einer "Gewinnbenachrichtigung" handelt es sich im gesetzlichen Sinne nicht um Werbung.
Auch die Unterdrückung der Rufnummer ist bei Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro verboten. Das Gesetz dazu wurde zuletzt im März 2009 geändert und die geänderte Fassung kann hier nachgelesen werden. |
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