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Aufgrund von Patentstreitigkeiten hat ein texanisches Gericht Microsoft dazu verurteilt, ihre Software "Word" innerhalb von 60 Tagen vom Markt zu nehmen, sollte die Software bis dahin weiterhin die strittige Implementierung angepasster XML-Dateien enthalten.
Für die Verarbeitung von angepasstem XML-Code beansprucht die kanadische Firma "i4i" ein Patent, dessen Rechte sie durch Microsofts Schreibprogramme verletzt sieht. Die Schadenssumme des Rechtsstreits beläuft sich mittlerweile auf 290 Millionen US$. Konkret verstoße Microsoft durch die Art, wie Word mit angepasstem XML umgeht, laut den i4i vertretenden Anwälten willentlich gegen das US-Patent Nummer 5,787,499. Die Entscheidung folgt auf ein Geschworenenurteil im Mai, in dem i4i bereits 200 Mio. Dollar an Schadenersatz zugesprochen wurden - eine Summe, die nun nochmals erhöht wurde. Sollte sich Microsoft dem Richterspruch beugen, müsste der Konzern den Verkauf von XML-fähigem Word innerhalb von 60 Tagen stoppen. Das erscheint jedoch unwahrscheinlich, da Microsoft schon im Mai betont hatte, dass man das Patent als ungültig erachte. "Die vom Patent abgedeckte Software hat die Notwendigkeit für individuelle, manuell eingebettete Kommandocodes zur Kontrolle der Textformatierung in elektronischen Dokumenten eliminiert", formulieren die i4i-Anwälte. Speziell werde eine Lösung abgedeckt, die dabei auf eine XML-Formatierungsfunktion setzt. Gegen eben dieses Patent hat Microsoft nach Ansicht der Kläger mit seiner XML-Unterstützung in Word verstoßen und der Richterspruch schloss sich dieser Ansicht an. Die nun erlassene Verfügung verbietet in den USA den Verkauf oder Import "jeglicher Microsoft-Word-Produkte, die in der Lage sind, XML-, DOCX- oder DOCM-Dateien zu öffnen, welche angepasstes XML enthalten", verkünden die i4i-Anwälte. Außerdem sei die Summe, die i4i zusteht, inklusive Zinsen auf mittlerweile über 290 Mio. Dollar angestiegen. Grundsätzlich sieht die richterliche Verfügung vor, dass Microsoft den US-Verkauf von Word 2007 und 2003 innerhalb von 60 Tagen einstellen muss. Allerdings ist zu erwarten, dass Microsoft sich dem Richterspruch nicht einfach beugen wird. "Wir sind der Ansicht, dass die Beweise klar gezeigt haben, dass wir keine Verletzung begehen und dass das i4i-Patent ungültig ist", war schon im Mai die offizielle Microsoft-Position. Damals war definitiv die Rede davon, das Urteil anzufechten. Wie pressetext feststellen konnte, ist in einer online verfügbaren Version von Microsofts Formular 10-K zum Abschluss des Finanzjahres mit 30. Juni davon die Rede, das im Mai gefällte Urteil zu bekämpfen und dazu nötigenfalls ein Berufungsverfahren anzustreben. Dieses Dokument ergeht an die US-Finanzmarktaufsicht United States Securities and Exchange Commission. Das Original wurde laut Online-Version mit 29. Juli von Steve Ballmer unterfertigt. Dass man aufgrund der nun erlassenen Verfügung von diesem Plan abgeht, erscheint nicht sonderlich wahrscheinlich. (pte) |
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