
Missbrauch?
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... 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
4.1 Der Nutzer darf das ProSieben-Videoportal und dessen Inhalte nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere darf er
a) verschlüsselte Inhalte nur mit der dafür vorgesehenen Software entschlüsseln und diese nicht manipulieren oder sonst wie verändern;
b) den abgerufenen Inhalt ausschließlich für Vorführungen im privaten Bereich für nichtgewerbliche Zwecke nutzen;
c) den abgerufenen Inhalt nicht öffentlich vorführen, öffentlich zugänglich machen, permanent und/oder lokal speichern, senden, bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten, vertreiben, öffentlich wiedergeben, bewerben, derartige Nutzungen unterstützen oder ihn sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form nutzen; ...